top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Intonate GmbH (CHE-281.993.625), Obstgartenweg 6, 8645 Jona («Intonate») und dem Kunden in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Intonate Basic («App»).

Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn im Angebot, in der Offerte oder in anderen Unterlagen darauf Bezug genommen wird. Ihre Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen Intonate und dem Kunden wird ausgeschlossen.

Für das Vertragsverhältnis zwischen Intonate und dem Kunden sind ausschliesslich die Lizenzvereinbarung, die vorliegenden AGB sowie allfällige weitere in der Lizenzvereinbarung genannten Vereinbarungen massgebend.

Abweichungen von diesen AGB müssen ausdrücklich in einem von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Dokument oder im Angebot angegeben werden. Intonate kann diese AGB jedoch jederzeit durch Veröffentlichung auf der Website von Intonate unter diesem Link ändern. Widerspricht der Kunde nicht innert fünf Tagen, gelten die revidierten AGB als ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt.

2. Zustandekommen des Vertrages
 

Eine Lizenzvereinbarung gilt zwischen Intonate im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung (Austausch von Zustimmungserklärungen per E-Mail oder per virtuellen Klick reichen aus) als abgeschlossen. Ohne formelle Zustimmungserklärung gilt die letzte Offerte von Intonate als angenommen im Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung der App durch den Kunden.

3. Pflichten der Parteien
 

Der Kunde erhält, sofern die Lizenzvereinbarung nichts anders festhält, eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht belastbare, nicht unterlizenzierbare einfache Lizenz (nicht exklusive) an der App.

Das Lizenzrecht ist gemäss den Bestimmungen zur Laufzeit der Lizenzvereinbarung zeitlich befristet.

Die Lizenz beschränkt sich auf den in der Vereinbarung festgelegten Zweck und Umfang. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Intonate nicht gestattet.
 

Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben – unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Eine Weitergabe, Vermietung, Verleihung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung der App durch den Kunden ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Intonate nicht gestattet.
 

Jegliche Rechte an Updates, Upgrades oder anderen Modifikationen der App bleiben Intonate vorbehalten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf solche Änderungen, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Rahmen der Lizenzvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung vereinbart.

4. Leistungen von Intonate

Intonate stellt dem Kunden die App für den in der Lizenzvereinbarung genannten Zweck zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Kunde gegenüber Intonate keinen Leistungsanspruch.

Intonate hat die App sorgfältig programmiert und erstellt. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei Intonate um ein Start-up handelt. Folglich ist sich der Kunde auch bewusst, dass sich die App nach wie vor in einer gewissen experimentellen Phase befindet. Dieser Phase inhärent ist, dass der Gebrauch der App von instabiler bzw. fehlerhafter Leistung oder eingeschränkter Verfügbarkeit geprägt sein kann. 

Intonate ist berechtigt, Dritte für die Leistungserfüllung mit einzubeziehen.

Intonate kann – nach eigenem Ermessen und unabhängig einer allfälligen Vertragslaufzeit – den Quellcode der App abändern (z.B. aktualisieren) und die App dem Kunden nur noch in der aktualisierten Form zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondre dann, wenn Modifikationen aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig sind.

Der Kunde anerkennt, dass Änderungen bei Software/Leistungen von Dritter durch Intonate nur begrenzt antizipiert bzw. eingeplant werden können. Mithin Änderungen der Leistungen/Software Dritter dazu führen kann, dass die App nicht bzw. nur noch eingeschränkt funktionsfähig ist. Derartige Störungen haben ebenfalls keine Schlecht- bzw. Nicht-Erfüllung von Intonate zur Folge.

5. Rechnung und Zahlung (MWST)
 

Für die Lizenzierung der App zahlt der Kunde Intonate die im Lizenzvertrag festgelegte Vergütung. Ansprüche von Intonate sind – sofern in der Lizenzvereinbarung nichts anderweitig vereinbart wurde – ausschliesslich in CHF zu erfüllen. Der Kunde hat sämtliche ggf. anfallenden Bank- und Überweisungsgebühren sowie etwaige Kosten für eine Währungsumrechnung zu tragen.
 

Die Vergütung ist unabhängig des Gebrauches der App geschuldet.
 

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zusendung einer physischen Rechnung in Papierform.


Alle Zahlungen sind fristgerecht und ohne Abzug zu leisten. Die Zahlungsfristen verstehen sich allesamt als Verfalltagsabrede.
 

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Intonate Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe für jeden angebrochenen Tag des Verzuges verlangen. Sodann steht es Intonate offen, dem Kunden den Zugang zur App bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.
 

Soweit in der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise von Intonate als netto-Preise (d.h. exklusive MWST). Sämtliche Steuern und Abgaben sind durch den Kunden zu bezahlen.

6. Pflichten des Kunden
 

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der App von folgenden Handlungen abzusehen:

  • Modifizieren, Kopieren, Vermieten, Verkaufen oder Verteilen der App von Intonate.

  • Zu versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Komponenten der App, einschliesslich der Algorithmen oder Systeme, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder herauszufiltern, oder jemandem dabei zu helfen.

  • Extrahieren von Daten soweit dies nicht mit dem Verwendungszweck unmittelbar zusammenhäng;

  • Behaupten, dass das Ergebnis der App von Menschen erstellt wurde, obwohl dies nicht der Fall ist.

  • Verwenden der Ergebnisse der App zur Entwicklung von Konkurrenzmodellen von Intonate;

  • Verwenden der App für gesetzeswidrige Zwecke oder auf gesetzeswidrige Art und Weise (u.a. Unterlassung der Aufklärung des Patienten über die Aufnahme);

Der Kunde verpflichtet sich, die von Intonate zur Verfügung gestellten Daten und/oder von der App generierten Inhalte sicher aufzubewahren. Eine Weitergabe der generierten Daten durch den Kunden erfolgt ausschliesslich im Namen und Gefahr des Kunden.

Der Kunde stellt selbst sicher, dass sein Mobiltelefon, auf welchem die App installiert und genutzt werden soll, die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt. Der Kunde ist auch selbständig verantwortlich für einen angemessenen Schutz vor Eingriffen Dritten sämtlicher Geräte, Systeme und Netzwerken, welche mit der Nutzung der App durch den Kunden im Zusammenhang stehen.

Unter dem Vorbehalt, dass eine Aktualisierung keine zusätzlichen Kosten für den Kunden nach sich zieht, verpflichtet sich der Kunde, Aktualisierungen unverzüglich nach Bekanntgabe der Verfügbarkeit durchzuführen. Weigert sich der Kunde, eine Aktualisierung vorzunehmen, entbindet er Intonate von jeglicher Haftung. Ferner hat die Weigerung der Vornahme einer Aktualisierung die Konsequenz, dass kein Support durch Intonate mehr in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt, selbst wenn der Kunde eine Supportvereinbarung mit Intonate abgeschlossen hat.  

Der Kunde gewährleistet und verpflichtet sich, seine Kunden jeweils über die Aufnahme sowie den Umfang der Aufnahme vollständig zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.

Vorbehältlich gesetzlicher Geheimnispflichten, welchen der Kunde untersteht, kann Intonate zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden bei diesem ein Audit – sei dies physisch vor Ort oder virtuell – durchführen. Der Kunde hat auf erstes Zeichen hin Intonate die erforderlichen Zugänge zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde stellt Intonate von allen Ansprüchen Dritter einschliesslich der Kosten für die Rechtsvertretung frei, die gegen Intonate aufgrund einer Verletzung der Lizenzvereinbarung oder der AGB durch den Kunden bzw. den Kunden des Kunden geltend gemacht werden. Sollten Dritte derartige Ansprüche gegen Intonate geltend machen, wird Intonate den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und nach eigenem Ermessen die Verteidigung dem Kunden überlassen, in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen oder selber den Rechtstreit führen und abschliessen. Intonate ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich anfallenden Kosten der Rechtsvertretung zu verlangen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bussen oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.

7. Gewährleistung von Intonate
 

Der Kunde anerkennt, dass es sich bei Intonate um ein Start-up handelt und die Markterfahrung der App eingeschränkt ist. Aufgrund dessen ist sich der Kunde auch bewusst, dass Intonate auch kein spezifischen Leistungsniveau garantieren kann. Insbesondere haftet Intonate nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit der Aufnahmen und Transkriptionen. Die Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Aufnahmen und Transkriptionen liegt in der ausschliesslichen und alleinigen Zuständigkeit des Kunden.

Für die Datensicherheit (inkl. Vornahme von Back-ups) und die Information seiner Kunde über die Aufnahme (inkl. Umfang) ist der Kunde alleine verantwortlich.

Abgesehen vom vorstehenden Absatz haftet Intonate nur für Grobfährlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für Hilfspersonen von Intonate wird wegbedungen. Ebenfalls ausdrücklich wegbedungen wird die Haftung von Intonate für jeglichen indirekten bzw. mittelbaren Schaden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust.

8. Immaterialgüterrecht
 

Alle Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte) an der App und allen dazugehörigen Materialien verbleiben bei Intonate, unabhängig davon, ob diese in einem allfälligen Register eingetragen wurden oder nicht.

Der Kunde anerkennt, dass ihm durch diese AGB und den Lizenzvertrag keine Rechte an der App oder dem geistigen Eigentum von Intonate übertragen werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen AGB oder dem Lizenzvertrag vereinbart.

Verbesserungsvorschläge des Kunden bei der Weiterentwicklung der App erfolgen entschädigungslos. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige damit zusammenhänge Immaterialgüterrechte, welche dem Kunden zustehen, auf Intonate zu übertragen. Verbesserungsvorschläge / Feedback des Kunden resultieren in keinem Leistungsanspruch des Kunden gegenüber Intonate.

9. Arbeits- und Supportzeiten
 

Intonate steht grundsätzlich während den üblichen Geschäftszeiten für Supportanfragen zur Verfügung.

Der Kunde hat jedoch keine materiellen Anspruch auf Erbringung von Supportleistung durch Intonate. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf Komponenten, welche von Drittanbietern stammen, sowie in Bezug auf Reaktionszeiten.  

10. Geheimhaltung und Datenschutz 

Intonate bearbeitet Personendaten der Patienten als Auftragsbearbeiter des Kunden. Der Gegenstand der Auftragsdatenbearbeitung, ihre Art, ihr Zweck, ihre Dauer sowie die Kategorien der Personendaten ergeben sich aus dem Lizenzvertrag sowie der zusätzlich abgeschlossenen Auftragsbearbeitungsvereinbarung. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit seiner Bearbeitung von Personendaten verantwortlich.

Sofern der Kunde sich entscheidet, die Sammlung von Diagnose- und Nutzungsdaten zuzulassen, darf Intonate (inkl. nahestehender Personen) Diagnosedaten sowie technische, nutzungsrelevante und zugehörige Informationen, sammeln, verwalten, verarbeiten und verwenden. Diese Informationen werden regelmässig gesammelt, um Produkte und Dienste von Intonate bereitzustellen und zu verbessern.

11. Referenznennung 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Intonate den Namen bzw. die Firma als Referenz auf Broschüren/Internetseite aufführt.

 

Der Kunde kann jederzeit die Einwilligung zur Referenznennung auf der Internetseite widerrufen. Intonate wird die Referenznennung zeitnah von der Webseite löschen. Sofern die Einwilligung nach erfolgtem Druck von Broschüren entzogen wird, dürfen die bereits gedruckten Broschüren weiterhin verwendet werden. 

12. Force Majeure

Intonate haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Ereignisse verursacht wird, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf (i) höhere Gewalt, (ii) Krieg, (iii) Terrorismus, (iv) innere Unruhen, (v) staatliche Massnahmen, (vi) Pandemien & Epidemien, (vii) Streiks, (vii) Aussperrungen, (viii) Naturkatastrophen, (ix) Feuer, (x) Explosionen, (xi) Computer-, Telekommunikations-, Internet-Service-Provider- oder Hosting-Einrichtungsausfälle; (xii) Verzögerungen, die Hardware-, Software- oder Stromversorgungssysteme betreffen, die nicht im Besitz von Intonate sind oder nicht von ihr kontrolliert werden können (bspw. Zulieferer), oder (xiii) andere Katastrophen. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu mindern

13. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Intonate abzutreten. Eine Verrechnung mit Forderungen gegenüber Intonate ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Der Lizenzvertrag und diese AGB unterliegen dem ausschliesslichen Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss von Kollisionsrecht und internationalem Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist derselbe Gerichtsstand wie bei der Lizenzvereinbarung.

bottom of page